Mitgliedschaft

Die Satzung des Deutschen Baugerichtstages e.V. unterscheidet zwischen persönlichen und fördernden Mitgliedern:

Persönliches Mitglied

des Deutschen Baugerichtstags e.V. kann jede volljährige natürliche Person werden, die aufgrund ihrer Tätigkeit in besonderer Weise mit dem Bau- und Vergaberecht in Wissenschaft und/oder Praxis verbunden ist.

Der Jahresbeitrag beträgt für persönliche Mitglieder 60,- EUR

Einen Beitrittsantrag als persönliches Mitglied haben wir hier für Sie hinterlegt.

 

 

Fördernde Mitglieder

Als fördernde Mitglieder können Behörden, Körperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen oder Vereinigungen aufgenommen werden.

Der Beitrag der fördernden Mitglieder wird individuell vereinbart. Einen Antrag auf Aufnahme als förderndes Mitglied finden Sie hier.

Wir werden nach dessen Eingang bei uns mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Modalitäten der Mitgliedschaft abzustimmen.

Der Deutsche Baugerichtstag e.V. ist gemeinnützig.
Entsprechende Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden werden einmal jährlich erteilt.

Die weiteren Rechte und Pflichten als Mitglied haben wir in der Satzung geregelt, die sie hier finden.

 

PDF-Downloads

Beitrittserklärung

Satzung