AKTUELLE TERMINE
10. Deutscher Baugerichtstag:
23./24. Mai 2025
Die Empfehlungen des 10. Deutschen Baugerichtstags
Der 10. Deutsche Baugerichtstag kommt zur rechten Zeit zu Beginn einer neuen Legislatur, in der wichtige politische Entscheidungen anstehen, auch und gerade in Bereichen, in denen der Bau eine zentrale Rolle spielt. Der Wohnungsbau muss angekurbelt, eine marode Infrastruktur Straße und Schiene wiederhergestellt und Nachhaltigkeitsziele müssen realisiert werden. All das ist ohne eine funktionierende Bauwirtschaft nicht zu haben. Allerdings stellen wir zunehmend fest, dass die Rahmenbedingungen für effizientes und innovatives Bauen nicht mehr stimmen. Zu hohe Kosten, träge und störanfällige Bauprozesse und eine sich immer tiefer in die Baupraxis einfressende Regulatorik machen der gesamten Branche schwer zu schaffen. Da liegt es auf der Hand, dass sich Strukturen ändern und lieb gewonnene Gewohnheiten auf den Prüfstand müssen. Das Recht bleibt da nicht außen vor, wie nicht nur die öffentliche Diskussion um die zunächst einmal stecken gebliebene Einführung des „Gebäudetyp-E“ zeigt.
Der Baugerichtstag ist seit nun schon fast 20 Jahren der Ort, an dem solche Fragen des Rechts verhandelt und Empfehlungen an die Politik erarbeitet werden, die in der Vergangenheit oft genug wichtige Impulse für seine Anpassung und Weiterentwicklung geliefert haben. Kaum je waren solche Impulse wichtiger als in dieser Zeit voller praktischer und legislativer Herausforderungen. Deshalb freuen wir uns sehr darauf, Sie am 23./24. Mai 2025 beim 10. Deutschen Baugerichtstag in Hamm begrüßen zu dürfen, um gemeinsam wichtige rechtspolitische Themen zu diskutieren und voranzutreiben.
Ganz im Zentrum des Baugerichtages steht wie immer der AK I (Bauvertragsrecht), der sich in diesem Jahr mit dem AK VI (Sachverständige) zusammengeschlossen hat, um vor dem Hintergrund der „Gebäudetyp-E”-Initiative gemeinsam mit Ihnen über die rechtliche Relevanz von anerkannten Regeln der Technik und bautechnischen Normen nachzudenken. Die praktische und politische Bedeutung dieses Themas ist offenkundig. Sie betrifft nicht nur den in eine prekäre Schieflage geratenen Wohnungsbau, sondern ganz allgemein alle Bereiche des Bauens, insbesondere den Industrie- und Infrastrukturbau. Überall dort wächst die Erkenntnis, dass eine überbordende Regulatorik die Preise treibt und Innovation verhindert. Der AK I/VI möchte diese Entwicklung mit Vorschlägen für moderate und abgewogene Eingriffe in das Gesetz abseits des bisher vorliegenden Entwurfs für ein „Gebäudetyp-E-Gesetz“ stoppen, die gemeinsam mit den Vertretern der Politik und der Verbände diskutiert und abgestimmt werden müssen. Wir sind sehr gespannt, wie diese Diskussion verlaufen wird.
Der AK III (Bauprozessrecht) hat sich bereits auf dem 9. Baugerichtstag intensiv damit beschäftigt, auf welche Weise die schon lange überfällige Modernisierung des Bauprozesses durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel sinnvoll vorangetrieben werden kann. Die dort gewonnenen Erkenntnisse haben die seither nicht nur in der Fachöffentlichkeit geführte Diskussion sichtbar beeinflusst und bereichert. Anlass genug, dieses überaus aktuelle Thema abermals aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Unter der Leitung der Präsidentin des OLG Hamm, Frau Gudrun Schäpers, hat sich ein Team von Fachleuten darauf vorbereitet, intensiv mit Ihnen darüber zu diskutieren, welche Maßnahmen getroffen werden können, um die Digitalisierung der Justiz und der gerichtlichen Verfahren mit Augenmaß voranzubringen.
Einen ganz ähnlichen Schwerpunkt setzt der AK II (Vergaberecht), der die dringend benötigte Transformation des Vergabeverfahrens ins digitale Zeitalter in den Blick nehmen wird. Dabei wird es allerdings nicht nur um die Digitalisierung von Prozessen gehen. Der AK möchte vielmehr gemeinsam mit Ihnen erwägen und beschließen, inwieweit und in welcher Weise Nachhaltigkeitsanforderungen und ggfls. auch soziale bzw. sozialpolitische Aspekte in die Entscheidung über die Vergabe von Bauleistungen einfließen sollen.
Die Novellierung der HOAI war in den vergangenen Jahren ein Dauerthema, das nun hoffentlich bald mit der Verabschiedung einer an die Bedarfe der Praxis angepassten Neufassung beendet wird. Der AK IV (Architekten- und Ingenieurrecht) unter der Leitung von Prof. Dr. Heiko Fuchs hat sich stets auch zwischen den Baugerichtstagen intensiv in den politischen Diskurs eingebracht und manches bewegt. Nun möchte er sich mit einem ganz anderen Thema befassen und mit Ihnen erörtern, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachungstätigkeiten von Architekten und Ingenieuren einer Anpassung bedürfen. Ein überaus spannendes Thema mit großer praktischer Relevanz, das sicher heftig diskutiert werden wird.
Der AK X (Baubetrieb), der auf den beiden letzten Baugerichtstagen zusammen mit dem AK I getagt hat, will – nun wieder in Eigenregie – ein recht dickes Brett bohren. Die AK-Leiter Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch stellen den Begriff der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ auf den Prüfstand und möchten gemeinsam mit Ihnen „Guidelines“ für die Praxis entwickeln, um besser mit den für viele immer noch mysteriösen Bestimmungen in § 650 c BGB umgehen zu können, die durch die jüngere Rechtsprechung des BGH mittlerweile allerdings auch in die Welt der VOB/B eingesickert sind. Wir hoffen sehr auf starke Impulse aus der Praxis und eine konstruktive Diskussion.
Schließlich ist der AK XII (Verbraucherbaurecht) zu nennen, der sich diesmal nur am Rande mit dem Bauträgerrecht befassen und stattdessen die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbraucherbauverträgen zum Anlass nehmen wird, dieses weitgehend unbestellte Feld mit Vorschlägen und Empfehlungen für eine Arrondierung der gesetzlichen Bestimmungen zu kultivieren.
